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   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2012 - L 13 AS 100/12 NZB   

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https://dejure.org/2012,127782
LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2012 - L 13 AS 100/12 NZB (https://dejure.org/2012,127782)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.09.2012 - L 13 AS 100/12 NZB (https://dejure.org/2012,127782)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. September 2012 - L 13 AS 100/12 NZB (https://dejure.org/2012,127782)
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  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 153/11 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung des Regelbedarfs für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2012 - L 13 AS 100/12
    Das BSG hat mit Urteil vom 12. Juli 2012 - Aktenzeichen B 14 AS 153/11 R - gemäß vorliegender Pressemitteilung entschieden, die Höhe des Regelbedarfes für Alleinstehende sei vom Gesetzgeber für die Zeit ab 1. Januar 2011 nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden.
  • BVerfG, 28.08.2013 - 1 BvL 12/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2012 - L 13 AS 100/12
    Die in Teilen des Schrifttums sowie im Vorlagebeschluss des SG Berlin vom 25. April 2012 - Aktenzeichen des Bundesverfassungsgerichts 1 BvL 12/12 - gegen die Verfassungsmäßigkeit vorgebrachten Argumente könnten nicht überzeugen.
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2012 - L 13 AS 100/12
    Denn mit seiner Entscheidung hat sich das SG Oldenburg nicht in einen bewussten Gegensatz zu Entscheidungen eines Divergenzgerichts - in Betracht kommen das Bundessozialgericht und das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen - begeben, auch hat es keine anderen tragenden abstrakten Rechtssätze oder Maßstäbe entwickelt (zu den Grundsätzen BSG, Beschluss vom 29. November 1989 - 7 BAr 130/88 - Breithaupt 1990, 614 ff.).
  • BSG, 25.02.2011 - B 4 AS 149/10 B
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2012 - L 13 AS 100/12
    Gegenstand muss also eine nicht geklärte Rechtsfrage sein, deren Klärung im allgemeinen Interesse liegt, um die Rechtseinheit zu erhalten und die weitere Entwicklung des Rechts zu fördern (Leitherer, a. a. O., Rn. 28; BSG Beschl. vom 25. Februar 2011 - B 4 AS 149/10 B).
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